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Patientenlifter: Ihr Wegweiser für mehr Mobilität und Komfort

Patientenlifter sind unverzichtbare Hilfsmittel in der häuslichen Pflege. Sie erleichtern das Umlagern, Umsetzen und Aufstehen von Pflegebedürftigen und entlasten pflegende Angehörige.

Wichtige Fakten im Überblick:

  • Patientenlifter sind als technisches Hilfsmittel anerkannt
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse in vielen Fällen möglich
  • Vielfältige Modelle für unterschiedliche Bedürfnisse und Wohnumfelder
  • Fördern Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen
  • Reduzieren das Verletzungsrisiko für Pflegende und Patienten

Was genau ist ein Patientenlift?

Ein Patientenlift, auch Patientenlifter genannt, ist eine ausgeklügelte Hebehilfe, die speziell für den Einsatz in der häuslichen Pflege entwickelt wurde. Diese Geräte unterstützen pflegebedürftige Menschen beim Aufstehen, Umlagern oder Aufsetzen und machen diese oft herausfordernden Bewegungen sicherer und komfortabler.

Funktionsweise:

  • Einfache Bedienung per Knopfdruck
  • Elektrische oder hydraulische Hebesysteme
  • Verschiedene Gurte und Sitze für unterschiedliche Transfersituationen

Auswahl des richtigen Patientenlifters:

  1. Berücksichtigung des Krankheitsbildes
    • Mobilität und körperliche Fähigkeiten des Patienten
    • Spezifische medizinische Anforderungen
  2. Analyse der Wohnverhältnisse
    • Verfügbarer Platz in den Räumen
    • Türbreiten und Wendemöglichkeiten beachten
  3. Beratung durch Fachpersonal
    • Ergotherapeuten oder Sanitätshäuser konsultieren
    • Probestellung verschiedener Modelle empfehlenswert
  4. Beachtung der Tragfähigkeit
    • Gewicht des Patienten plus Sicherheitszuschlag einkalkulieren
    • Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen
  5. Bedienbarkeit prüfen
    • Einfache Handhabung für Pflegende und evtl. Patienten
    • Schulung in der korrekten Nutzung sicherstellen

Vorteile eines Patientenlifters im Detail:

Erhöhte Sicherheit beim Transfer

Minimierung des Sturzrisikos

Kontrollierte und stabile Bewegungsabläufe

Anpassbar an individuelle Patientenbedürfnisse

Entlastung pflegender Angehöriger

Reduzierung körperlicher Belastungen

Verringerung des Risikos von Rückenproblemen

Ermöglicht längerfristige häusliche Pflege

Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen

Teilweise eigenständige Nutzung möglich

Stärkung des Selbstwertgefühls

Erhalt der Restmobilität

Verbesserung der Lebensqualität

Stressreduktion bei Transfers

Mehr Komfort im Pflegealltag

Positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit

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Kostenübernahme und Zuschüsse für Patientenlifter

Die Finanzierung eines Patientenlifters kann auf verschiedene Weise erfolgen. Hier ein detaillierter Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen:

Krankenkassen:

  • Kostenübernahme:
    • Viele Patientenlifter-Modelle werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert
    • Dies gilt insbesondere für Modelle, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind
    • Auch Privatversicherungen übernehmen oft die Kosten, abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag
  • Voraussetzungen:
    • Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit des Patientenlifters bescheinigen
    • Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Kasse prüft den Antrag und erteilt bei positivem Bescheid eine Kostenübernahme
  • Beantragungsprozess:
    • Einreichung von mindestens drei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Anbieter
    • Detaillierte Begründung der Notwendigkeit, idealerweise mit Unterstützung des behandelnden Arztes oder Therapeuten
    • Mögliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
  • Leihgeräte und Wiedereinsatz:
    • Viele Kassen bieten Patientenlifter als Leihgeräte an
    • Bei Nicht-Nutzung sollte das Gerät zurückgegeben werden, um es anderen Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Pflegekasse:

  • Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen:
    • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme möglich
    • Maximalbetrag von 16.000 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt leben
  • Verwendungsmöglichkeiten:
    • Anschaffung von (teil-)stationären Patientenliftern
    • Installation von Decken- oder Wandliftern
    • Anpassung des Wohnraums für die Nutzung mobiler Lifter (z.B. Türverbreiterungen)
  • Kombinationsmöglichkeiten:
    • Der Zuschuss kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden
    • Beispiel: Nutzung des Entlastungsbetrags (125 € monatlich) für laufende Kosten oder Wartung
  • Beratung und Unterstützung:
    • Pflegestützpunkte bieten kostenlose und unabhängige Beratung
    • Unterstützung bei der Antragstellung und Auswahl geeigneter Maßnahmen

Voraussetzungen für Zuschüsse:

  • Pflegegrad:
    • Ein anerkannter Pflegegrad (1-5) ist in der Regel Voraussetzung für Zuschüsse
    • Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher können die Leistungen ausfallen
  • Häusliche Versorgung:
    • Der Pflegebedürftige muss in einer häuslichen Umgebung versorgt werden
    • Dies kann das eigene Zuhause oder eine betreute Wohneinrichtung sein
  • Nachweis der Notwendigkeit:
    • Detaillierte Begründung, warum der Patientenlifter notwendig ist
    • Ärztliches Attest oder Gutachten eines Pflegedienstes kann hilfreich sein
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung:
    • Die Kassen prüfen, ob der beantragte Lifter wirtschaftlich ist
    • Alternative, kostengünstigere Lösungen werden ggf. vorgeschlagen

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Stiftungen und Förderprogramme:
    • Verschiedene Stiftungen unterstützen die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln
    • Regionale Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen können genutzt werden
  • Steuerliche Absetzbarkeit:
    • Kosten für Patientenlifter können oft als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden
    • Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert
  • Teilfinanzierung und Ratenzahlung:
    • Bei Ablehnung der vollen Kostenübernahme: Möglichkeit der Teilfinanzierung prüfen
    • Viele Anbieter bieten Ratenzahlungsmodelle an

FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Ein Patientenlifter ist ein Hilfsmittel, das pflegebedürftigen Personen beim Positionswechsel im Bett oder Rollstuhl hilft. Diese Geräte sind sowohl in mobilen als auch in stationären Varianten erhältlich.

Wenn der Patientenlifter medizinisch notwendig ist, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. In diesem Fall bleibt nur ein geringer Eigenanteil zu zahlen.

Es gibt mobile Lifter mit Fahrgestell und stationäre Lifter, die an der Decke oder Wand angebracht werden. Die Wahl des Modells hängt von den individuellen Bedürfnissen des Patienten ab.

Patientenlifter werden verwendet, um Pflegebedürftigen beim Aufstehen oder Umsetzen zu helfen, wenn diese aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu tun.

Ein Hublift ist ein Hebesystem, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität dabei hilft, Höhenunterschiede wie Treppen oder Stufen zu überwinden. Er wird vor allem in barrierefreien Gebäuden eingesetzt.

 

 

Patientenlifter sind weit mehr als nur technische Hilfsmittel – sie sind Garanten für Würde, Sicherheit und Lebensqualität in der häuslichen Pflege. Mit der richtigen Auswahl und Nutzung können sie den Pflegealltag revolutionieren, indem sie sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Betreuer entlasten und unterstützen. Die Investition in einen Patientenlifter ist eine Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten. Durch die mögliche finanzielle Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen wird diese wertvolle Hilfe für viele zugänglich. Letztendlich tragen Patientenlifter dazu bei, dass Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können – ein unschätzbarer Beitrag zur Lebensqualität im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.

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