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FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegartikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzauflagen, die für die tägliche Pflege benötigt werden und die Sicherheit und Hygiene verbessern.

Personen, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad haben, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wird bei der Pflegekasse gestellt. Viele Anbieter übernehmen die Beantragung und liefern die Produkte monatlich direkt nach Hause.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro. Wenn der Bedarf höher ist, muss der Differenzbetrag privat gezahlt werden.

Pflegehilfsmittel sind Einwegprodukte für den täglichen Gebrauch, während technische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten dauerhaft genutzt werden und oft über die Krankenkasse finanziert werden.