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Wie viele Personen müssen betreut werden?

“Pflegende Angehörige – die Helden im eigenen Zuhause”

Gut zu wissen!

Pflegende Angehörige werden häufig als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet, und das aus gutem Grund: Über 75 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen erhalten Unterstützung von ihren Angehörigen. Dennoch fühlt sich ein Großteil von ihnen extrem überlastet, da die anspruchsvolle Pflege viel Zeit, finanzielle Mittel und enorm viel Energie erfordert. Oftmals stehen pflegende Angehörige vor der Herausforderung, die Pflege mit ihrem Beruf zu vereinbaren, was zu einer Doppelbelastung führen kann. Was also tun, wenn Verzweiflung und das Gefühl der Verpflichtung in einem inneren Konflikt stehen?

Pflegende Angehörige benötigen dringend Auszeiten und Entlastung. Doch die Regelungen und Möglichkeiten für Entlastungsangebote und finanzielle Unterstützung sind oft so komplex und undurchsichtig gestaltet, dass eine weitere, vermeintlich unüberwindbare Hürde auftaucht. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, diese Hürde zu bewältigen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu Entlastungsangeboten und finanziellen Leistungen in Form von Geld- und Sachleistungen. Haben Sie noch Fragen? Unsere kostenlose Beratung steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie sind nicht alleine!

 

Wer ist ein Pflegender Angehöriger?

Pflegende Angehörige sind Menschen, die sich mit Liebe und Hingabe um Pflegebedürftige kümmern – sei es ein Familienmitglied, ein Freund, Bekannter oder Nachbar.

Fast 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, oft ausschließlich von diesen helfenden Personen, die auf professionelle Unterstützung verzichten oder Pflegedienste ergänzend hinzuziehen.

Wer sich mindestens 10 Stunden pro Woche um eine pflegebedürftige Person kümmert und dabei weniger als 30 Stunden erwerbstätig ist, ist unfall-, arbeitslosen- und rentenversichert.

Diese Menschen leisten Großartiges, doch auch sie brauchen selbst Unterstützung und Zeit zum Durchatmen. Pflege ist körperlich und emotional anspruchsvoll, und niemand sollte diese Aufgabe allein bewältigen müssen. Nutzen Sie die verfügbaren Hilfsangebote – Sie haben es verdient!

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Checkliste für den plötzlichen Pflegefall: Wichtige Schritte für Sie

Wenn ein nahestehender Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, kann die Situation überwältigend sein. Viele Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, und es ist leicht, den Überblick zu verlieren. Um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zu helfen, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten zusammengestellt.

Mit dieser Checkliste haben Sie die wichtigsten Schritte im Blick und können sich in der neuen Pflegesituation besser orientieren. Unterstützung ist jederzeit verfügbar, und es ist völlig in Ordnung, sich auch um sich selbst zu kümmern.

 

 

Pflegegrad beantragen

Stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Der Antrag kann formlos erfolgen, und nur mit einem genehmigten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Leistungen der Pflegeversicherung. Informationen und eine Musterformulierung für den Antrag finden Sie hier.

Erstberatung nutzen

Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad haben Sie das Recht auf eine kostenlose Erstberatung durch einen Pflegeberater. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause, in Beratungsstellen oder telefonisch stattfinden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse explizit nach der Beratung gemäß § 7a SGB XI. Dort erhalten Sie wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf die Begutachtung und zur weiteren Planung.

Notfallplan erstellen

Planen Sie für den Fall, dass Sie kurzfristig ausfallen. Klären Sie frühzeitig, wer Sie im Pflegealltag vertreten kann – ob Familie, Freunde oder Nachbarn. Sprechen Sie rechtzeitig mit diesen Personen und stellen Sie sicher, dass sie im Notfall einspringen können. Informationen zu geplanten Pausen und Vertretungen finden Sie hier.

Pflegekurse besuchen

Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, die von der Pflegekasse organisiert werden. Diese können entweder zu Hause oder in externen Einrichtungen stattfinden. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einem passenden Kurs. Beachten Sie, dass diese Kurse die verpflichtende Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ab Pflegegrad 2 nicht ersetzen.

Selbstfürsorge nicht vergessen

Achten Sie auf Ihre körperliche Gesundheit, indem Sie sich ausgewogen ernähren und ausreichend bewegen. Pflegen Sie soziale Kontakte und tauschen Sie sich mit Freunden und Familie aus, um emotionalen Rückhalt zu finden. Denken Sie daran, dass Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden die Basis für eine gute Pflege sind.

Pflegekosten und Elternunterhalt: Wer muss zahlen?

Viele Angehörige fragen sich, ob sie für die Pflegekosten ihrer Liebsten aufkommen müssen. Seit dem 01.01.2020 sorgt das Angehörigen-Entlastungsgesetz für Klarheit: Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen nur dann für deren Pflegekosten zahlen, wenn ihr eigenes Einkommen mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Diese Regelung gilt für das individuelle Einkommen – das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern zählt dabei nicht.

Enkelkinder, Geschwister und Schwiegerkinder sind nie verpflichtet, Pflegekosten zu übernehmen, unabhängig von ihrem Einkommen. Für Ehepartner gilt ein sogenanntes Schonvermögen von 5.000 Euro pro Person. Das bedeutet, dass ein Betrag von bis zu 10.000 Euro bei Ehepaaren nicht für die Pflegekosten verwendet werden darf.

Die Deckung der Pflegekosten erfolgt in folgender Reihenfolge:

  1. Die Rente des Pflegebedürftigen.
  2. Das Vermögen des Pflegebedürftigen.
  3. Zahlungen von Kindern oder Ehepartnern (nur bei einem Einkommen über 100.000 Euro).

Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes können sich viele Familien entlastet fühlen und müssen sich nicht um unerwartete Pflegekosten sorgen.

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Pflege und Beruf in Einklang bringen: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Die gleichzeitige Pflege eines Angehörigen und das Weiterführen des eigenen Berufslebens kann für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen. Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftritt, fällt es oft schwer, beide Aufgaben zu meistern. Zum Glück haben pflegende Angehörige gesetzliche Rechte, die ihnen dabei helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese nutzen können.

1. Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung

Als pflegender Angehöriger können Sie bis zu sechs Monate von Ihrer Arbeit freigestellt werden, um sich der Pflege eines Angehörigen zu widmen.

Diese Regelung gilt, wenn:

– Der zu pflegende Angehörige einen anerkannten Pflegegrad hat,
– Sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten,
– Sie kein Beamter sind.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Freistellung nicht verweigern. Sie müssen jedoch eine schriftliche Vereinbarung treffen und den Pflegegrad nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Pflegekasse.

2. Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Unterstützung

Neben der Pflegezeit können Sie auch die *Familienpflegezeit* nutzen, die Ihnen eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten ermöglicht.

Voraussetzungen sind:
– Ein Pflegegrad des Angehörigen,
– Die Pflege findet zu Hause statt,
– Sie arbeiten in einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten und mindestens 15 Stunden pro Woche.

Auch hier haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, müssen jedoch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.

3. Wer gilt als naher Angehöriger?

Für diese Regelungen gelten folgende Personen als nahe Angehörige:
– Eltern, Großeltern, Schwiegereltern,
– Ehegatten, Lebenspartner,
– Kinder, Pflege- und Adoptivkinder,
– Geschwister und Schwiegerkinder.

4. Finanzielle Unterstützung und Darlehen

Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren, jedoch nur für eine maximale Gesamtdauer von 24 Monaten. Zur finanziellen Unterstützung bietet der Staat ein zinsloses Darlehen an, das über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden kann. Außerdem haben Sie in den ersten zehn Tagen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das 90 % Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts deckt.

5. Besonderer Kündigungsschutz

Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit sind Sie vor Kündigung geschützt. Dieser Schutz beginnt ab dem Moment, in dem Sie die Freistellung ankündigen.

Auszeiten für pflegende Angehörige: So finden Sie Entlastung in der Pflege

Die Pflege eines Angehörigen rund um die Uhr, die gleichzeitige Bewältigung von Beruf und Haushalt – oft sogar zwei Haushalten – kann auf Dauer überfordernd sein. Pflegende Angehörige brauchen dringend Pausen, um sich zu erholen. Zum Glück gibt es gesetzlich geregelte Entlastungsangebote, aber viele wissen nicht, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Entlastungsphasen effektiv planen, um sich wirklich zu erholen.

Stundenweise Entlastung: Seniorenbetreuung

Benötigen Sie kurzfristige Unterstützung? Stundenweise Betreuung ist eine hervorragende Lösung. Qualifizierte Betreuer helfen im Haushalt, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bieten soziale Begleitung, z.B. durch Gespräche, Spiele oder Spaziergänge. Die Betreuung wird individuell nach Ihren Bedürfnissen gestaltet.

Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro finanziert werden. Dieser Betrag sammelt sich bis zu 30. Juni des Folgejahres an, sodass Ihnen jährlich maximal 1.500 Euro zur Verfügung stehen. Die Kosten für eine Betreuungsstunde liegen durchschnittlich zwischen 25 und 35 Euro. Nutzen Sie bereits Pflegesachleistungen? Dann können Sie bis zu 40 % davon in zusätzliche Entlastungsbeträge umwandeln.

Verhinderungspflege: Häusliche Ersatzpflege

Wenn Sie längere Auszeiten benötigen, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese Form der Ersatzpflege ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 vorgesehen und wird bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr finanziert. Die Pflege erfolgt in der vertrauten Umgebung und kann von Verwandten, Freunden oder professionellen Kräften übernommen werden.

Sollten keine Angehörigen oder Freunde verfügbar sein, kann ein Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Pflegekraft eingesetzt werden. Diese lebt für die Dauer der Pflege bei Ihrem Angehörigen, ohne tatsächlich rund um die Uhr zu arbeiten. Falls noch Kurzzeitpflegeleistungen vorhanden sind, lässt sich das Verhinderungspflege-Budget auf bis zu 2.499 Euro aufstocken.

FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst festgestellt werden. Dies erfolgt nach einer Begutachtung, für die Sie einen Antrag stellen müssen.

Ihnen stehen Leistungen wie Entlastungsbetrag (jährlich 1.500 Euro), Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Jahr) sowie Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro monatlich beträgt, zu.

Für die Vertretung während Ihrer Abwesenheit können Sie Leistungen der Verhinderungspflege nutzen. Ab Pflegegrad 2 gewährt die Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 1.612 Euro.

Bei Überforderung können Sie auf 24-Stunden-Pflege oder stundenweise Betreuung zurückgreifen. Für medizinische Aufgaben bietet sich ein ambulanter Pflegedienst an.

Wenn die Rente nicht ausreicht, kann das Vermögen des Pflegebedürftigen verwendet werden. Alternativ können auch Kinder zur Zahlung herangezogen werden, jedoch nur, wenn deren Einkommen über 100.000 Euro jährlich liegt.