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Entlastungsbetrag: Ihr Wegweiser zur optimalen Nutzung in der häuslichen Pflege

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Höhe: 125 Euro monatlich
  • Jährliches Budget: 1.500 Euro
  • Verfügbar für: Alle Pflegegrade (1-5)
  • Voraussetzung: Häusliche Pflege
  • Verfallsdatum: 30. Juni des Folgejahres

Was Sie in diesem Artikel erfahren:

Der Entlastungsbetrag im Überblick

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Deutschland. Er bietet monatlich 125 Euro (jährlich 1.500 Euro) für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 zur Verfügung, sofern sie zu Hause gepflegt werden.

Wie können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag bietet vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung im Pflegealltag. Hier einige praktische Beispiele:

  1. Haushaltshilfe:
    • Unterstützung bei täglichen Aufgaben wie Putzen, Wäsche, Einkaufen
    • Entlastung für pflegende Angehörige
  2. Demenzbetreuung:
    • Spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz
    • Aktivierende Übungen und Spiele zur Förderung
  3. Gruppenbetreuung:
    • Soziale Aktivitäten in Kleingruppen
    • Gemeinsame Beschäftigung und Mahlzeiten
  4. 24-Stunden-Pflege:
    • Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause
    • Alternative zum Pflegeheim
  5. Alltagsbegleitung:
    • Unterstützung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
    • Gesellschaft und Gespräche

Maximieren Sie Ihre Leistungen: Tipps und Tricks

  1. Frühzeitig planen:
    • Nutzen Sie das Budget vor dem Verfallsdatum (30. Juni des Folgejahres)
    • Regelmäßige Überprüfung des verfügbaren Betrags
  2. Anbieter vergleichen:
    • Stundensätze können stark variieren (25-50 Euro und mehr)
    • Qualität und Leistungsumfang berücksichtigen
  3. Kombination mit anderen Leistungen:
    • Bis zu 40% der Pflegesachleistungen können umgewandelt werden
    • Zusätzliches Budget für mehr Unterstützung
  4. Abtretungserklärung nutzen:
    • Direkte Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse
    • Keine Vorleistung erforderlich
  5. Beratung in Anspruch nehmen:
    • Kostenlose Pflegeberatung der Pflegekassen nutzen
    • Individuelle Lösungen finden

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Zugelassene Anbieter: Worauf Sie achten sollten

Nur zertifizierte Dienstleister dürfen Entlastungsleistungen abrechnen. Die Zulassung erfolgt auf Landesebene, wodurch es regionale Unterschiede gibt.

Tipp:

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste zugelassener Anbieter in Ihrer Region.

Entlastungsbetrag optimal nutzen

Der Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument zur Unterstützung der häuslichen Pflege. Durch geschickte Nutzung und Kombination mit anderen Leistungen können Pflegebedürftige länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und Angehörige effektiv entlastet werden.

Planen Sie frühzeitig, vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sich beraten, um das Beste aus dieser Leistung herauszuholen. Mit dem richtigen Ansatz kann der Entlastungsbetrag eine bedeutende Verbesserung der Lebensqualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bewirken.

Vergessen Sie nicht: Jedes Jahr verfallen bundesweit über 2 Milliarden Euro an ungenutzten Zuschüssen. Nutzen Sie Ihren Anspruch und verbessern Sie Ihre Pflegesituation!

FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich, die zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder zur Finanzierung von Alltagshelfern genutzt werden kann. Er steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene entlastende Leistungen verwendet werden, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Fahrtendienste oder zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes.

Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden. Er steht automatisch ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und wird durch die Abrechnung der erbrachten Leistungen in Anspruch genommen.

Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags können auf das folgende Halbjahr übertragen werden. Wird der Betrag innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig verwendet, verfällt er jedoch.