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Wie viele Personen müssen betreut werden?

Verhinderungspflege: Wichtige Informationen für Sie

Die Verhinderungspflege bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Pause benötigen. Die Betreuung eines Angehörigen ist oft eine Herzensangelegenheit, aber auch pflegende Angehörige können selbst einmal krank werden, wichtige private Verpflichtungen haben oder einfach eine wohlverdiente Auszeit benötigen. Während dieser Zeit wird Ihr Angehöriger weiterhin gut betreut, ohne das vertraute Zuhause verlassen zu müssen.

KURZ GESAGT: Die Verhinderungspflege bietet Ihnen als pflegendem Angehörigen die notwendige Entlastung. Die Pflege kann von Privatpersonen oder über eine 24-Stunden-Pflege übernommen werden. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Zuschüsse von bis zu 2.499 Euro von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung. So können Sie beruhigt eine Auszeit nehmen, da Sie wissen, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist. Die Pflege kann von qualifizierten Pflegekräften, Nachbarn, Freunden oder Verwandten übernommen werden. Die Verhinderungspflege ist bis zu sechs Wochen pro Jahr möglich und kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, um Ihnen bei dringenden Erledigungen zu helfen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn pflegende Angehörige aufgrund von KrankheitUrlaub oder anderen Verpflichtungen die häusliche Pflege vorübergehend nicht übernehmen können. In dieser Zeit übernimmt eine andere Pflegeperson die Betreuung des Pflegebedürftigen. Diese Ersatzpflege kann durch Privatpersonen oder professionelle Pflegekräfte (wie Einzelpflegekräfte oder ambulante Pflegedienste) durchgeführt werden. Auch VerwandteFreundeoder ehrenamtliche Pflegende können diese Pflege übernehmen.

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Diese Ersatzpflege kann stundenweise oder tageweise organisiert werden, abhängig davon, ob die Hauptpflegeperson mehr als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget zur Verfügung, das bei der Pflegekasse beantragt werden kann.

 

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Um Zuschüsse für die Ersatzpflege zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2, und die Pflegeperson muss die zu pflegende Person bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreuen. Diese Zeit wird oft ab dem Datum der Pflegegrad-Genehmigung berechnet. Wenn die Pflege ausschließlich von einem Pflegedienst durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Welche Unterstützung gibt es für die Ersatzpflege?

Die Höhe der Unterstützung variiert je nach Pflegegrad und der Person, die die Pflege übernimmt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Durch eine Kombination mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege kann dieser Betrag auf 2.499 Euro pro Jahr aufgestockt werden.

Zuschüsse für Verhinderungspflege nach Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: 1,5-facher Betrag des Pflegegeldes oder 1.612 Euro für Bekannte/Professionelle.
  • Pflegegrad 2: Bis zu 1.612 Euro, Kombination möglich.
  • Pflegegrad 3–5: Zuschüsse bis zu 1.612 Euro, Aufstockung auf 2.499 Euro durch Kurzzeitpflege möglich.

Antrag auf Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen, müssen Sie die Dauer, den Grund Ihrer Abwesenheit und die Pflegeperson angeben. Der Antrag kann oft online gestellt werden, und bei Bedarf können Sie auch rückwirkende Zuschüsse für bis zu vier Jahre beantragen, wenn Sie bereits Ersatzpflege in Anspruch genommen haben.

Wichtige Punkte beim Antrag:

  • Zeitpunkt und Dauer der Ersatzpflege
  • Verwandtschaftsgrad zwischen Pflegebedürftigem und Pflegekraft
  • Kosten für die Ersatzpflege
  • Pflegegeldkürzung: Bei mehr als acht Stunden Pflege pro Tag wird das Pflegegeld um 50% gekürzt.

Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

  • Verhinderungspflege: Die Pflege wird zu Hause organisiert, bis zu sechs Wochen pro Jahr, Zuschuss bis zu 2.499 Euro.
  • Kurzzeitpflege: Die Pflege findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt, bis zu acht Wochen pro Jahr, Zuschuss bis zu 3.386 Euro.

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FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse übernimmt dabei einen Teil der Kosten.

Die Ersatzpflege kann von nahen Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder professionellen Pflegekräften übernommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege. Zusätzlich können 50 Prozent des Kurzzeitpflegebudgets (bis zu 887 Euro) verwendet werden.

Bei tageweiser Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt. Wird die Pflege stundenweise übernommen, bleibt das Pflegegeld in voller Höhe bestehen.

Verhinderungspflege wird im häuslichen Umfeld durchgeführt und kann bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege findet in stationären Einrichtungen statt und dauert maximal acht Wochen.

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse eingereicht. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um alle erforderlichen Schritte zu organisieren.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Ihr Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
    2. Sie müssen Ihren Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt haben.