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Wohnumfeldverbesserung: Ihr Weg zum altersgerechten Zuhause

Zuschuss bis zu 4.000 Euro für mehr Lebensqualität im Alter

Möchten Sie Ihr Zuhause altersgerecht gestalten? Die Pflegekasse bietet finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss optimal nutzen können.

Wichtigste Punkte im Überblick:

  • Maximaler Zuschuss: 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Voraussetzung: Vorhandener Pflegegrad
  • Ziel: Erleichterung der häuslichen Pflege
  • Anwendbar auf: Eigentum, Mietwohnung, Wohngemeinschaften

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbesserungen umfassen Umbaumaßnahmen und technische Hilfsmittel, die das Leben im Alter erleichtern:

  • Barrierefreie Zugänge
  • Badezimmerumbauten
  • Treppenlifte
  • Haltegriffe und Notrufknöpfe

Voraussetzungen für den Zuschuss

  1. Vorhandener Pflegegrad (unabhängig von der Schwere)
  2. Maßnahmen müssen:
    • Pflege im häuslichen Umfeld ermöglichen
    • Pflege erleichtern
    • Selbstständigere Lebensweise fördern

      Vorteile der Wohnumfeldverbesserung:

      • Längerer Verbleib in der vertrauten Umgebung
      • Erhöhte Sicherheit im Alltag
      • Förderung der Selbstständigkeit
      • Entlastung pflegender Angehöriger
      • Kosteneinsparung gegenüber einem Umzug ins Pflegeheim

Innovative Lösungen für mehr Selbstständigkeit

Badewanne zur Dusche

Badewanne zur Dusche

Treppenlift

Treppenlift

Badewannentür

Badewannentür

Homelift

Homelift

Hilfsmittel fürs Badezimmer

Hilfsmittel fürs Badezimmer

Finanzielle Unterstützung: Der Zuschuss der Pflegekasse

Die gute Nachricht: Sie müssen die Kosten für die Anpassung Ihres Wohnraums nicht alleine tragen. Die Pflegekasse bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses.

Eckdaten zum Zuschuss:

  • Maximale Höhe: 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Voraussetzung: Vorhandener Pflegegrad (1-5)
  • Anwendbar auf: Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohngemeinschaften

Besonderheiten bei verschiedenen Wohnsituationen:

  1. Eigenheim:
    • Volle Entscheidungsfreiheit bei Umbaumaßnahmen
    • Möglichkeit umfassender struktureller Änderungen
  2. Mietwohnung:
    • Einverständnis des Vermieters erforderlich
    • Vermieter darf Umbau nicht grundlos ablehnen (§ 554a BGB)
    • Fokus oft auf reversible oder mobile Lösungen
  3. Wohngemeinschaften:
    • Zuschuss von bis zu 16.000 Euro möglich (4 Personen à 4.000 Euro)
    • Bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten: proportionale Aufteilung
    • Besonders attraktiv für ambulante Wohngruppen

Antragsstellung: Schritt für Schritt

  1. Kostenvoranschläge einholen
  2. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen
  3. Genehmigung abwarten
  4. Mit dem Umbau beginnen

Tipp: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen!

Pflichtangaben für Ihren formlosen Antrag:

  1. Name und Versichertennummer
  2. Immobilienart (Eigentum/Miete)
  3. Geplante Maßnahme
  4. Kostenvoranschlag
  5. Begründung der Notwendigkeit
  6. Angaben zu früheren Zuschüssen

Timing ist alles!

  • Antrag VOR Umbaubeginn stellen
  • Beweispflicht bei nachträglichem Antrag

Pflege im Überblick:

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Förderfähige Maßnahmen: Was wird bezuschusst?

Die Palette der förderfähigen Maßnahmen ist breit. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:

1. Badezimmer-Umgestaltung

Das Badezimmer ist oft der erste Ort, der einer Anpassung bedarf. Folgende Maßnahmen sind besonders beliebt:

  • Badewannentür:
    • Kosten: ab 1.200 Euro
    • Vorteil: Senkung des Einstiegs um ca. 30 cm
    • Ermöglicht weiterhin Vollbäder
  • Wannenumbau zur Dusche:
    • Kosten: ab 4.000 Euro
    • Vorteil: Maximale Sicherheit, nur geringe Restschwelle
  • Bodengleiche Dusche:
    • Vorteil: Völlig schwellenlos, ideal für Rollstuhlfahrer
    • Oft kombiniert mit rutschfestem Bodenbelag
    • Weitere Badezimmer-Anpassungen:
      • Erhöhte Toilettensitze
      • Unterfahrbare Waschbecken
      • Vergrößerte Bewegungsflächen

2. Treppennutzung und Überwindung von Höhenunterschieden

Treppen stellen oft die größte Herausforderung im Alter dar. Hier einige Lösungsansätze:

  • Klassischer Treppenlift:
  • Kosten: ab 3.800 Euro
  • Vorteil: Einfache Bedienung, auch für enge Treppenhäuser geeignet

 

  • Plattformlift:
    • Ideal für Rollstuhlfahrer
    • Ermöglicht Transport von Person und Hilfsmittel
  • Hublift:
    • Überwindet Höhen bis zu 3 Metern
    • Perfekt für einzelne Stufen oder kurze Treppenabschnitte
  • Homelift:
    • Lösung für mehrere Stockwerke
    • Ähnelt einem kleinen Aufzug

 

3. Türen und Durchgänge

Barrierefreie Zugänge sind essentiell für die Mobilität im Haus:

  • Verbreiterung von Türrahmen (mind. 90 cm)
  • Einbau von Schiebetüren
  • Absenkung oder Entfernung von Türschwellen
  • Installation automatischer Türöffner

4. Sicherheit und Orientierung

Kleine Änderungen können große Wirkung haben:

  • Anbringung von Handläufen und Haltegriffen
  • Installation von Bewegungsmeldern für die Beleuchtung
  • Verbesserung der Beleuchtung in kritischen Bereichen
  • Anbringung von Orientierungshilfen (z.B. kontrastreiche Markierungen)

5. Außenbereich

Auch der Zugang zum Haus kann barrierefrei gestaltet werden:

  • Installation von Rampen
  • Schaffung ebenerdiger Zugänge
  • Anpassung von Gartenwegen
  • Überdachung von Eingangsbereichen

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  1. KfW-Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen”:
    • Zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse
    • Auch ohne Pflegegrad möglich
  2. Regionale Förderprogramme:
    • Angebote von Bundesländern und Kommunen
    • Oft niedrigere Fördergrenzen als KfW-Programme
  3. Kombination mit energetischer Sanierung:
    • KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren”
    • Doppelter Nutzen: Barrierefreiheit und Energieeinsparung

FAQ - Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen in der Wohnung oder im Haus, die es pflegebedürftigen Personen ermöglichen, sicherer und komfortabler in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers.

Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

  • Ja, bei Veränderung der Pflegesituation und neuen Erfordernissen
  • Das zu lösende Problem darf bei der ersten Antragstellung noch nicht bestanden haben

Zu den häufigsten Maßnahmen zählen der Einbau von barrierefreien Duschen, die Installation von Haltegriffen, der Umbau von Treppen und der Einbau von Rampen oder Liften.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Es ist notwendig, einen Kostenvoranschlag sowie den Nachweis eines Pflegegrads einzureichen.

Der übersteigende Betrag muss selbst getragen werden . Prüfen Sie zusätzliche Fördermöglichkeiten oder günstigere Alternativen.

Nein, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden

 

  • Legen Sie innerhalb von 30 Werktagen schriftlich Widerspruch ein
  • Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich
  • Fügen Sie, wenn möglich, ein ärztliches Attest bei

Investition in die Zukunft

Die Wohnumfeldverbesserung ist mehr als nur ein Umbau – sie ist eine Investition in Ihre Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alter. Mit der richtigen Planung und Nutzung der verfügbaren Fördermöglichkeiten können Sie Ihr Zuhause optimal an Ihre zukünftigen Bedürfnisse anpassen.

Scheuen Sie sich nicht, Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Pflegestützpunkte, Seniorenberatungsstellen und Fachexperten stehen Ihnen zur Seite, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Handeln Sie proaktiv und gestalten Sie heute Ihr Zuhause für ein selbstbestimmtes Leben im Alter!